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Plädoyer 1/11
24.01.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) schreibt für den Erwerb des Anwaltspatents in Artikel 7 lediglich den erforderlichen Studienabschluss und ein mindestens einjähriges Praktikum vor. Den Kantonen bleibt es überlassen, diese Vorgaben mit Einführungsgesetzen und Verordnungen zu konkretisieren. Das Resultat ist ein Flickenteppich.
Praktikum, Prüfung - jeder Kanton macht es anders<...>
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