«Wer die Akten kennt, weiss, warum Herr A. mit allen Mitteln ­versucht, die Haupt­verhandlung nicht vor Ende August 2014 stattfinden zu lassen. Er macht dies brillant!»

Aus dem Schreiben eines amtlichen Verteidigers an die Staatsanwaltschaft, seinen Klienten betreffend. Das Bundesgericht erlaubte gestützt darauf einen Verteidigerwechsel, weil nicht mehr von einem «intakten ­Ver­trauensverhältnis» ­zwischen Angeklagtem und Verteidiger ­ge­sprochen werden könne (1B_211/2014).