«Für die Haaranalyse, die meist bei Verdacht auf Missbrauch von ­Alkohol, Drogen oder Medikamenten gemacht wird, benötigen Sie mindestens fünf Zentimeter lange, nicht gebleichte, nicht gefärbte und nicht getönte Kopfhaare. Falls Sie keine Haare mehr auf dem Kopf ­haben oder zu kurze Haare, dürfen Sie die Körperhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare) nicht rasieren.»

Information zur verkehrsmedizinischen Begutachtung auf der Webseite des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich