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Plädoyer 3/02
10.06.2002
„Art. 6 Abs. 1
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung beim Hinschied.“
Zentrale Erkenntnis in der Verordnung des Bundesgerichts betreffend die Eidgenössischen Untersuchungsrichter (SR 172.220.114.1)
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