«Im Kanton Glarus ist es jedenfalls gerichtsnotorisch, dass in den Wintermonaten Schnee fällt. Dieser Umstand war denn auch bereits dem Erstrichter ge­läufig, ohne dass zu dieser Offensichtlichkeit noch eigens Ausführungen im angefochtenen Entscheid notwendig gewesen wären.»

Obergericht Glarus, Urteil OG.2021.00102 vom 23.12.2021