«Betroffen vom Blitz aus Lausanne sind aber nicht nur die von der Pandemie besonders gebeutelten Betriebe, sondern alle Ver­sicherten (…), denn mit ­seinen Erwägungen zur Pandemieversicherung hat das Bundes­gericht den Schutz der Konsumenten vor benachteiligenden AGB um Jahre zurückgeworfen.»

Stephan Fuhrer, ­Titularprofessor für ­Privatrecht, in der ­Zeitschrift «Have» 2/2022 über das ­Bundesgerichtsurteil 4A_330/2021 vom 5.1.2022