«In ihrer Analyse kommt die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe des Staatssekretariats für Wirtschaft, des Staatssekretariats für Inter­nationale Finanzfragen und der Direktion für Völkerrecht unter der Leitung des Bundes­amtes für Justiz zum Schluss, dass die ­entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft nach ­Schweizer Recht nicht zulässig ist.»

Medienmitteilung des Bundesrats vom 15.2.2023