"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt



In Sachen X. gegen Y. betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. lehne ich Ihren Antrag auf Konfrontation mit dem Bruder Ihres Mandanten ab. Wie Ihnen eigentlich bekannt sein sollte, sind lediglich belastende Tatsachen durch Konfrontationen in die Untersuchung einzuführen.



Mit vorzüglicher Hochachtung



Bezirksanwaltschaft Zürich"



(Aus dem Antwortschreiben der Zürcher Bezirksanwaltschaft an einen Rechtsanw...