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Plädoyer 2/02
12.04.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
A (Jg. 1968) ist 7 Jahre jünger als die Gesuchstellerin B (Jg. 1961). [...] Bedeutsam am höheren Lebensalter von B ist, dass diese noch nie verheiratet und mit 40 Jahren relativ alt war, als sie die Ehe mit A schloss. Dass sie natürlicherweise wegen ihres Alters nicht mehr die besten Heiratschancen hatte und dennoch einen Mann fand, sogar einen jüngeren, ist ebenfalls ungewöhnlich. Diese Tatsache lässt darauf schliessen, dass A nur heiratete, um in den Genuss einer Aufenthaltsbewill...
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