«Der Gesetzgeber regelt ein Problem, das nicht existiert, weil das, was er einschränken will, ebenfalls nicht existiert, zumindest im Grundsatz nicht. So geschehen mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Was das Parlament einschränken wollte: das Verbandsbeschwerderecht gemäss NHG innerhalb der Bauzonen. Was grundsätzlich nicht existiert: ein Verbandsbeschwerderecht gemäss NHG innerhalb der Bauzonen.»

Alain Griffel, Profess...