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Plädoyer 05/2017
25.09.2017
Der Bundesrat präsentierte im Sommer den Entwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (E-VVG). Darin findet sich ein neuer Artikel 35. Dieser soll die Versicherungen ermächtigen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einseitig zu ändern. Einzige Voraussetzung: Der Versicherer muss darüber «frühzeitig» informieren und dem Kunden das Recht geben, zu kündigen.
Bereits heute nehmen sich Versicherungen das Recht, die ...
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