Umweltschutz muss bezahlbar sein. So liesse sich das Vorsorgeprinzip von Artikel 11 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes (USG) vereinfacht auf das Geld reduzieren. Die Vorschrift geht aber weiter: «Emissionen sind im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.» Mit dieser Emissionsbegrenzung wurde einerseits die Wirtschaft vor technisch und betrieblich un...