Inhalt
23.02.2026
Der Europarat will Anwälte besser schützen: Beim Justizministertreffen in Luxemburg wurde Mitte Mai ein neues internationales Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt – das erste weltweit mit Fokus auf den Schutz von Rechtsanwälten vor Einschüchterung, Bedrohung und staatlicher Einmischung. 17 Staaten, darunter Frankreich, Grossbritannien, Italien und Schweden, haben das «Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs» bereits unterzeichnet.
Die Schweiz gehört bislang nicht zu den Unterzeichnerstaaten. Gemäss Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz wird der Bundesrat voraussichtlich noch dieses Jahr einen Grundsatzentscheid fällen. Die Schweiz habe sich jedoch aktiv an der Ausarbeitung beteiligt, betont Ryser.
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die freie Ausübung des Anwaltsberufs zu gewährleisten und Anwaltsorganisationen zu schützen.
Die Einhaltung des Übereinkommens soll von einer Expertengruppe zum Schutz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie von einem Ausschuss politischer Parteien überwacht werden. Es tritt in Kraft, sobald acht Länder ratifiziert haben – mindestens sechs davon müssen Mitglieder des Europarats sein.

Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden