Der Europarat will Anwälte besser schützen: Beim Justizministertreffen in Lu­xemburg wurde Mitte Mai ein neues internationales Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt – das erste weltweit mit Fokus auf den Schutz von Rechtsanwälten vor Einschüchterung, Bedrohung und staatlicher Einmischung. 17 Staaten, darunter Frankreich, Grossbritannien, Italien und Schweden, haben das «Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs» bereits unterzeichnet.

Die Schweiz gehört bislang nicht zu den Unterzeichnerstaaten. Gemäss Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz wird der Bundesrat voraussichtlich noch dieses Jahr einen Grundsatzentscheid fällen. Die Schweiz habe sich jedoch aktiv an der Ausarbeitung beteiligt, betont Ryser.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die freie Ausübung des Anwaltsberufs zu ­gewährleisten und Anwaltsorganisationen zu schützen.

Die Einhaltung des Über­ein­kommens soll von einer Ex­perten­gruppe zum Schutz der Rechts­anwältinnen und Rechtsanwälte sowie von einem Ausschuss politischer Parteien ­überwacht werden. Es tritt in Kraft, sobald acht Länder rati­fiziert haben – mindestens sechs davon müssen Mitglieder des ­Europarats sein.