Der Bundesrat verabschiedete im Dezember 2021 die Botschaft zum kollektiven Rechtsschutz an das Parlament. Neu sollen Verbände und andere Organisationen Ersatzansprüche für eine Vielzahl von ­be­troffenen Personen einklagen können (Verbandsklage).

Die Orga­nisationen dürfen nicht gewinnorientiert sein, sie müssen seit mindestens zwölf Monaten bestehen, gemäss Statuten zur Wahrung von Interessen der betroffenen Personengruppe befugt...