plädoyer: Laut Strafpro­zess­ordnung führen kantonale Staatsanwaltschaften auch Untersuchungen bei Straftat­beständen aus dem Verwaltungsrecht durch. Doch für gewisse Delikte wie Schmuggel von Fleisch, Steuervergehen oder illegales Glücksspiel sind die Bundesämter zuständig. Ist das sinnvoll?

Friedrich Frank: Das Parlament ging davon aus, dass Rechtsfragen in diesen Bereichen so schwierig sind, das...