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Plädoyer 3/11
30.05.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Solange damit keine selbstsüchtigen Beweggründe verbunden sind, darf in der Schweiz jeder Mensch legal Suizidhilfe leisten oder eine Suizidhilfeorganisation gründen und entsprechende Dienste anbieten (Artikel 115 StGB). Ebenfalls straffrei ist die Suizidhilfe in den Niederlanden, in Belgien und Luxemburg sowie in zwei US-amerikanischen Bundesstaaten; Straffreiheit besteht dort indessen nur, wenn die Suizidhilfe von Ärzten praktiziert wird und gesetzliche Sorgfaltspflichten...
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