1. Kaum dogmatische Grundlagen

Mit einer Desinteresseerklärung bringt ein Geschädigter in einem Strafverfahren zum Ausdruck, dass er an der Strafverfolgung und Bestrafung des Beschuldigten kein Interesse hat. Er will nichts mehr mit dem Strafverfahren zu tun ­haben und es ist ihm, salopp gesagt, egal, wie das Strafverfahren endet. Was bewirkt eine solche Erklärung und was ist beim Ausstellen derselben zu beachten?

Desinteresseerklär...