1. Vorgeschichte

Die Diskussion um die Revisionsbedürftigkeit des VVG1 begann im Jahr 1990 mit einem Paukenschlag. In einem Grundsatz­referat zeigte der Freiburger Ordinarius Peter Gauch2, 3 detailliert und schnörkellos auf, wie das Gesetz die Versicherten pönalisierte und diskriminierte. Es dauerte dann aber nahezu zehn Jahre, bis die Politik reagierte. Im Jahr 1998 setzte das Eidgen&ouml...