Inhalt
Plädoyer 02/2014
31.03.2014
1. Staats- und Verfassungsrecht
1.1 Grundrechte
1.1.1 Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot
Es ist indirekt diskriminierend, wenn einer geistig behinderten Person die Einbürgerung nur deshalb verweigert wird, weil sie die Tragweite dieses behördlichen Akts nicht oder zumindest nicht vollumfänglich erfassen kann. Eine Nichteinbürgerung wegen Urteilsunfähigkeit ist jedoch trotzdem m&o...
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