1 Entscheide in Strafsachen

Den sachlichen Anwendungsbereich der Strafrechtsbeschwerde umschreibt das Bundesgerichtsgesetz (BGG) mit «Entscheide in Strafsachen» (Art. 78 Abs. 1 BGG). Darunter fallen im Kernbereich Entscheide, welche die Verfolgung und Beurteilung einer (vermuteten) Straftat betreffen.1 Ob sie sich auf materiell-strafrechtliche oder auf strafprozessuale Bestimmungen stützen, ist nicht von Belang, ebenso wenig, ob es sich...