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Plädoyer 6/04
09.12.2004
Der strafrechtliche Teil des geltenden Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) stammt aus dem Jahre 1975. Damals sagte der Gesetzgeber den unbefugten Drogengeschäften mittels Androhung markant verschärfter Sanktionen energisch den Kampf an. Die neu geschaffenen Strafbestimmungen sollten – nach den Worten des Bundesrates – «eine abschreckende Wirkung (Generalprävention) haben und zudem dem Richter ermöglichen, den illegalen Betäubungsmittelhandel ...
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