Das Bundesgericht hat erstmals umschrieben, wie es sich den Umgang der Medien mit den Namen von urteilenden Bundesrichterinnen und Bundesrichtern wünscht.



In den so genannt «offiziösen Regeln für die Namensnennung der mitwirkenden Richter in der Gerichtsberichterstattung» (vgl. den Volltext unter www.plaedoyer.ch) hält das Bundesgericht fest, dass die Namen der Richter in der Berichterstattung grundsätzlich genannt werden können. Ebenso darf bei öffentlichen Verhandlungen...