Seit 2007 besteht laut Bundesgerichtsgesetz (BGG) die Möglichkeit, Beschwerdeschriften an das Bundesgericht in elektronischer Form zu übermitteln. Dem Projekt war bis heute bloss mässiger Erfolg beschieden, ist doch beim Bundesgericht erst eine einzige (!) Rechtsschrift auf diesem Wege eingereicht worden (siehe auch plädoyer 2/08). Daran hat der explizite Hinweis auf der Homepage des Bundesgerichtes nichts geändert, dass die Anhänge auch per Post (aber ebenfalls fri...