Jedes Jahr erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg rund die Hälfte aller eingereichten Beschwerden aus der Schweiz für unzulässig. Viele Beschwerdeführer scheitern an einfachen Fragen. Ein Leifaden für korrekte Beschwerden.



Von 16’392 Beschwerden, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Gerichtshof) von Januar bis November 2002 behandelte, waren 15’376 (94 Prozent) unzulässig.(1) Vo...