Am 1. Januar 2001 ist das Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen (Gerichtsstandsgesetz, GestG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz entspringt weitgehend privater Initiative. Es wurde von einer Expertenkommission ausgearbeitet, die der SAV im Jahre 1994 eingesetzt hatte. Ziele waren: Vereinfachung des zersplitterten Gerichtsstandsrechts (26 Kantone, ZGB, OR usw.), Harmonisierung mit dem LugÜ, Aufhebung der Diskriminierung schweizerischer Parteien.

Die Kommission liefe...