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Plädoyer 05/2021
25.10.2021
Der Richter ist der eigentliche Herr über das Arbeitsrecht»,2 «das Richterrecht bleibt unser Schicksal.»3 So lautete in den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts das pointierte Fazit des Göttinger Arbeitsrechtsprofessors Franz Gamillscheg in seinem Werk über die Grundrechte im Arbeitsrecht. Zu einem ähnlichen Schluss kam Ingo Brasat in seiner Dissertation über das Richterrecht im Arbeitsrecht von 1...
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