Am 1. Januar 2004 ist die 4. IV-Revision in Kraft getreten. Seither gelten wichtige Neuerungen: Die Rentenabstufung in der IV ist verfeinert worden; die Systeme der Hilflosenentschädigung und der Taggelder sind grundlegend neu ausgestaltet worden; die Zusatzrenten für den Ehegatten sind weggefallen.



Diese Entwicklungen haben verschiedene Auswirkungen auch in anderen Sozialversicherungszweigen – etwa bei den Ergänzungsleistungen. Ein Überblick.



Es ist eine ...