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Plädoyer 1/11
24.01.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Seit der Einführung des neuen Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per 1. Januar 2010 schliesst die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ihre Mehrwertsteuerkontrollen mit einer Einschätzungsmitteilung ab (Artikel 78 Absatz 5 MWSTG), die sie neu als Verfügung eröffnet. Unter dem alten Gesetz wurde eine Kontrolle hingegen nicht mit einer Verfügung abgeschlossen.
So konnte die steuerpflichtige Person die Steuernachbelastung gegebenenfalls noch reduzieren ...
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