Seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 gibt es keine Geschworenengerichte mehr in der Schweiz», ­erklärt das Bundesamt für Justiz auf Anfrage. Begründung: Die Strafprozessordnung (StPO) sehe keine Prozesse nach dem Unmittelbarkeitsprinzip mehr vor.

Für das Bundesamt scheint die Schweiz offenbar am Gotthard zu enden. Denn im Kanton Tessin wirken im Strafprozess nach wie vor die «Assessori-Giurati» mit...