Genau zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) tritt am 1. Januar 2005 das zweite und wesentlichste Paket der 1. BVG-Revision in Kraft.1 Bereits 1994 wurde die Revision an die Hand genommen, da von Anfang an klar war, dass das BVG den Verfassungsauftrag – die Ermöglichung der Fortführung der gewohnten Lebenshaltung – nicht erfüllen konnte. Deshalb hätte bei der...