Per 1. Juli 2021 sind verschiedene straf- und rechtshilferechtliche Normen zur Terrorismusbekämpfung in Kraft getreten.1 So stellt der revidierte Art. 260sexies StGB das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen für terroristische Zwecke sowie entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe. Der obere Strafrahmen liegt bei fünf Jahren Freiheitsstrafe. Mit der ­Revision wurde zudem der Anwendungsbereich von Art. 260ter StGB ausgeweitet und ausdrücklich...