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Plädoyer 2/13
25.03.2013
Letzte Aktualisierung:
03.10.2013
03.10.2013
Bei der AHV, den Ergänzungsleistungen oder der Arbeitslosenversicherung ist alles klar: Die Höhe der Renten und dieVerfahren werden vom Gesetz festgelegt und sind deshalb für alle in der Schweiz gleich. Anders bei der Sozialhilfe: Sie liegt in der Kompetenz der Kantone. Entsprechend unterschiedlich sind die Regelungen.
Immerhin gibt es Richtlinien der Schweizerischen Konferenz der Sozialhilfe (Skos), die definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Es handelt sich ...
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