1. Im Ausland halten sich hartnäckig Gerüchte, wonach das Schweizer Bankgeheimnis auch in einer strafrechtlichen Untersuchung geschützt bleibt. Das ist falsch. Wo heute «das Bankgeheimnis» im Zusammenhang mit der europäischen Integration als Problemfeld bezeichnet wird, geht es um etwas ganz Anderes, wie alsbald gezeigt wird (siehe Ziff. 8).

2. Meine Ausführungen beziehen sich nur auf die direkten Ste...