Inhalt
Plädoyer 5/07
10.10.2007
Die Verhandlungsmaxime hat ihren Ursprung im liberalen Gedankengut des 19. Jahrhunderts, in dessen Zentrum der freie und selbstverantwortliche Bürger steht, der selber vernünftig handelt. Die natürlichen Kräfte würden nach dieser Ansicht dafür sorgen, dass die beste Ordnung in der Gesellschaft herrsche.1 Auf der Ebene des Zivilprozesses bedeutete dies, dass sich das Gericht möglichst nicht in die Tatsachenfeststellung einmischen, sondern diese den Part...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo