Seit dem 1. Juni 2002 ist das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte (BGFA) in Kraft. Artikel 12 lit. f schreibt als Berufsregel vor, dass praktizierende Anwälte sich im Bereich der Vermögenshaftpflicht mindestens für eine Million Franken pro Jahr versichern müssen.


Das Versicherungsobligatorium hat nicht nur neue Versicherungskunden gebracht, sondern auch neue Anbieter auf den Plan gerufen. Der Schweizerische An...