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Plädoyer 3/03
01.06.2003
Das Folterverbot wankt auch in der Schweiz. Strafrechtsprofessor Marcel Niggli und Staatsanwalt Ulrich Weder glauben, dass Gewalt bei Verhören im Einzelfall gerechtfertigt sein kann. Ein verheerender Gedanke, denn bei aufgeweichtem Folterverbot droht der Dammbruch.
Die Polizei darf nicht nur foltern, sie muss es aus verfassungsrechtlichen Gründen auch», behauptete Winfried Brugger, Professor für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg Anfang 2000. Damals blie...
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