Die folgenden Ausführungen sollen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit 1. Januar 2007 hinweisen.1 Soweit keine solche besteht, wird auf die Praxis des Bundesgerichts oder der Vorgängerorganisationen hingewiesen, die das Bundesverwaltungsgericht im Allgemeinen weiterführt.

Das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG)2 enthält nur wenige eigene und spezielle Verfahrensbestimmungen (3. Kapitel der Art. 37 bis 44 VGG). Es sind darunter k...