Inhalt
Plädoyer 6/07
05.12.2007
Die folgenden Ausführungen sollen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit 1. Januar 2007 hinweisen.1 Soweit keine solche besteht, wird auf die Praxis des Bundesgerichts oder der Vorgängerorganisationen hingewiesen, die das Bundesverwaltungsgericht im Allgemeinen weiterführt.
Das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG)2 enthält nur wenige eigene und spezielle Verfahrensbestimmungen (3. Kapitel der Art. 37 bis 44 VGG). Es sind darunter k...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo