Unterschiedliche Steuersätze der  Mehrwertsteuer und die ausgenommenen Umsätze machen heute immer wieder Abgrenzungen notwendig, die absurd wirken können: So führt ein Stuhl in einem Take-away-Lokal dazu, dass alles dem Normalsatz von 7,6 Prozent unterworfen ist, auch wenn alle Produkte über die Gasse verkauft werden, wofür der Satz von 2,4 Prozent gilt.



Zusätzlich trugen einige Exponenten der Eidgenössischen Steuerverwaltung in d...