Inhalt
Plädoyer 03/2014
26.05.2014
1. Arbeitsrecht
1.1 Lohnfragen
Nach Art. 349a Abs. 2 OR ist eine Abrede, dass der Lohn ausschliesslich oder vorwiegend aus einer Provision besteht, nur dann gültig, wenn aus den Provisionen ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Handelsreisenden resultiert. In BGE 139 III 214 entschied das Bundesgericht, dass diese Bestimmung analog auf alle Arbeitnehmer anwendbar ist, die ausschliesslich oder vorwiegend mit Provisio...
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