1. Strafrecht

1.1 Allgemeine Bestimmungen

- Art. 12 Abs. 2 StGB (Eventualvorsatz bei Raserunfällen): Das Bundesgericht hält an seiner umstrittenen Rechtsprechung2 fest, wonach ein Fahrzeuglenker, der mit massiv übersetztem Tempo - in casu mindestens 48 km/h zu schnell - einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur wegen fahrlässiger, sondern wegen eventualvorsätzlicher T&...