Inhalt
Plädoyer 06/2016
14.11.2016
1. Strafrecht
1.1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 43 StGB (Teilbedingter Vollzug): Verweigert die Rechtsmittelinstanz – im Gegensatz zur ersten Instanz – den bedingten Strafvollzug, so ist das Verschlechterungsverbot von Art. 391 Abs. 2 StPO verletzt, auch wenn die Dauer der Strafe gesamthaft kürzer ist. Die Bestimmung von Art. 391 Abs. 2 StPO ermöglicht der Rechtsmittelinstanz, Tatsachen, die der ersten I...
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