Inhalt
Plädoyer 06/2025
25.11.2025
Letzte Aktualisierung:
01.12.2025
01.12.2025
- Betreibung: Wer ungerechtfertigt betrieben wurde, kann künftig leichter verhindern, dass Dritte davon erfahren. Neu kann das Gesuch um Nichtbekanntgabe während der gesamten Dauer des Einsichtsrechts Dritter eingereicht werden, also während fünf Jahren nach Abschluss des Verfahrens. Aktuell hat der Betriebene dafür nur ein Jahr Zeit. Neu muss er zudem nur noch nachweisen, dass der Gläubiger die Betreibung nicht weitergezogen...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo