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Plädoyer 04/2025
07.07.2025
Wer nach einem abgelehnten Gesuch um eine Rente, eine Hilflosenentschädigung oder einen Assistenzbeitrag bei der IV ein neues Gesuch für eine dieser Leistungen stellt, muss glaubhaft machen, dass sich die Umstände seit dem ersten Entscheid erheblich verändert haben. Dies schreibt Artikel 87 Absatz 3 der Invalidenversicherungsverordnung (IVV) vor.
Das Bundesgericht verlangt jedoch auch bei anderen Leistungen, etwa einem Gesuch um beruflic...
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