plädoyer: Die Schweizer Anwältinnen und Anwälte dürfen heute mit ihren ­Klienten das Honorar nicht frei vereinbaren. Der Staat verbietet es ihnen im Anwaltsgesetz. Dort steht: «Anwälte dürfen mit dem Klienten keine Vereinbarung  über die ­Beteiligung am Prozessgewinn abschlies­sen.» Frage: Wer soll hier vor wem geschützt werden?  Die Anwälte vor den Klienten oder die Klienten vor den Anwälten?...