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Plädoyer 1/05
02.02.2005
Das «Dubliner Erstasylabkommen» regelte die Zuständigkeiten für die Behandlung eines in der Europäischen Union (EU) gestellten Asylantrags zwischen den Mitgliedstaaten. Nachfolgeinstrument ist die Dublin-II-Verordnung. Sie beschleunigt das Verfahren und trägt der Familieneinheit Rechnung. Die Assoziation der Schweiz würde direkt an die Dublin-Verordnung erfolgen.1
Gemäss «Dublin»...
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