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Plädoyer 5/02
11.10.2002
Mitte August verhaftete die Berner Polizei einen jungen Mann als den mutmasslichen Frauenmörder von Niederwangen. Für fast alle Medien war klar: Der Täter ist gefasst und sein Name darf bedenkenlos verbreitet werden. Einzig die «Neue Zürcher Zeitung» und das Schweizer Radio DRS nannten den Namen nicht.
Noch nie haben die Medien auf so breiter Front die Unschuldsvermutung und die Grundsätze der Namensnennung verletzt. Der Grund: Die Polizei selbst hatte im Pressecommuniqué ...
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