Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden eidgenössischen Zivil- und Strafprozessordnungen sehen den elektronischen Rechtsverkehr explizit vor. Bestimmungen zum elektronischen Verfahren finden sich jeweils separat in der ZPO, der StPO und neu ab dem 1. Januar 2011 auch im SchKG. Technische Einzelheiten regelt die Übermittlungsverordnung (VeÜ-ZSSchK; SR 272.1; AS 2010, 3105). Der elektronische Austausch findet über eine sogenannte Zustellplattform statt.
Damit der Anwalt seine Eingaben mit einer sicheren Verbindung (SSL-Verschlüsselung) zur Plattform senden kann, benötigt er eine qualifizierte elektronische Signatur (zum Beispiel SuisseID, siehe plädoyer 4/10). So stehen seine Identität und der Inhalt der Mitteilung für den Absender wie für den Empfänger eindeutig und verbindlich fest.
Sobald die Eingabe auf der Zustellplattform «eingetroffen» ist, erhält der Absender eine Bestätigung, dass die Eingabe «angekommen» ist. Diese Mail des Informationssystems bestätigt mit einer Datei im PDF-Format auch die Wahrung der Frist.
Eingaben sind jederzeit möglich
Herauszustreichen bleibt, dass elektronische Eingaben an die unzuständige Behörde - im Gegensatz zur «Papierversion» - nicht fristwahrend möglich sind. Nachdem die Eingabe auf der Plattform eingetroffen ist, erhält die Behörde respektive das Gericht eine «Einladung», diese auf der Plattform abzuholen. Dies erfolgt wiederum mittels einer SSL-verschlüsselten Leitung. Die Behörde kann in Ergänzung zur elektronischen Eingabe auch eine «Papierversion» nachverlangen. Der wohl grösste Vorteil der elektronischen Zustellung ist, dass Eingaben auch ausserhalb der Post-Öffnungszeiten möglich sind. Elektronische Eingaben erlauben ferner den exakten Beweis, wann was von wem an wen eingereicht wurde. Der wesentlichste Unterschied liegt im «was», das heisst dem Nachweis des konkreten Inhalts.
Was bleibt zu tun? Im Zuge der Einführung der eidgenössischen Prozessordnungen sowie mit den damit verbundenen Änderungen lohnt es sich, sich eine elektronische Signatur zu beschaffen (SuisseID; SAV Anwaltsausweis mit SuisseID). Denn nur damit ist die elektronische Eingabe bei Gerichten und Behörden möglich.
Kanzleien eröffnen am besten ein separates elektronisches Postfach (Beispiel egov@x-kanzlei.ch) für den elektronischen Behörden- und Gerichtsverkehr, damit das Leeren des Postfaches während Büroabwesenheiten (eines oder mehrerer Anwälte) sichergestellt ist.
Schliesslich ist die korrekte elektronische Archivierung der Dokumente zu gewährleisten.
Nicolas Härtsch, Jurist, Flawil
Die aktuellen Links zum Recht
Umweltrecht: Aktuelle Entscheide und Literaturhinweise sowie Veranstaltungstipps zum Umweltrecht finden sich auf dieser Seite. Die Online-Datenbank steht allerdings nur Abonnenten offen.
www.vur-ade.ch
International: Rechtsprofessor Bernard Hibbitts von der University of Pittsburgh und ein Team von dreissig Studenten warten mit Beiträgen zu aktuellen juristischen Themen aus aller Welt auf.
www.jurist.org
Rassismusbekämpfung: Die eidgenössische Fachstelle für Rassismusbekämpfung liefert eine Übersicht über die rechtliche Situation der rassistischen Diskriminierung in der Schweiz.
www.edi.admin.ch/frb
Blog: Anwalt Sylvain Métille schreibt in seinem französischsprachigen Blog über rechtliche Themen, mit Fokus auf Informationstechnologien und ihre Auswirkungen auf die Privatsphäre.
ntdroit.wordpress.com