Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden eidgenössischen Zivil- und Strafprozessordnungen sehen den elektronischen Rechtsverkehr explizit vor. Bestimmungen zum elektronischen Verfahren finden sich jeweils separat in der ZPO, der StPO und neu ab dem 1. Januar 2011 auch im SchKG. Technische Einzelheiten regelt die Übermittlungsverordnung (VeÜ-ZSSchK; SR 272.1; AS 2010, 3105). Der elektronische Austausch findet über eine sogenannte Zustellplattform statt.

Damit der Anw...