Am Bundesgericht dauert die Redaktion eines Urteils unterschiedlich lang; je nachdem, um welches Rechtsmittel es sich handelt. Und die Unterschiede sind beträchtlich: An Berufungen wird 25 Tage gearbeitet, an Verwaltungsgerichtsbeschwerden nur gerade 10. «In den beiden Zivilabteilungen schreiben die Richter mehr Referate zu den Urteilen selber», erklärt Paul Tschümperlin, Generalsekretär des Bundesgerichts. «In den öffentlich-rechtlichen Abteilungen verfassen die Gerichtsschreiber...