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Laut dem Juristen Gabriel Gertsch kann die Zusammensetzung des Spruchkörpers Auswirkungen auf den Ausgang eines Prozesses haben. Gertsch publizierte 2023 im Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht eine Statistik, die zeigte, dass SP-Richter Asylbeschwerden doppelt so oft gutheissen wie SVP- oder FDP-Richter. Ein aktueller Fall weist in die gleiche Richtung: Ein Mann aus Sri Lanka erhob beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Abweisung seines Asylgesuchs. Sein Vertreter versandte die Beschwerde elektronisch und per Brief.
Das Bundesverwaltungsgericht eröffnete zwei Verfahren. SVP-Instruktionsrichter Simon Thurnheer verweigerte die kostenlose Prozessführung, da das Gesuch aussichtslos sei. GLP-Richter Thomas Segessenmann gewährte die unentgeltliche Prozessführung. Das Gericht bemerkte den Irrtum, vereinigte die Verfahren und wies den Fall der Abteilung Thurnheers zu: Sie wies die Beschwerde ab, unter Mitwirkung von zwei weiteren Richtern der Mitte und der FDP (Prozessnummer D-4927/2023).

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