Am 12. März 2000 stimmen Volk und Stände der Justizreform zu. Und damit der darin enthaltenen Rechtsweggarantie (Artikel 29a Bundesverfassung [BV]). In Kraft treten wird das neue Grundrecht zusammen mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz (BGG), welches das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) ersetzt: auf den 1. Januar 2007.

Die Rechtsweggarantie räumt bei Rechtsstreitigkeiten jeder Person einen Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche ...